Medizinrecht

Der Gesundheitsmarkt ist in den vergangenen Jahren zahlreichen Reformen unterzogen worden. Auf der Basis unserer Erfahrung und unseres spezialisierten Wissens im Bereich des Arzt- und Medizinrechts erarbeiten wir interessensgerechte Konzepte zur Umsetzung Ihrer Projekte.

Wir haben uns auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken zu allen aktuellen und grundsätzlichen Themen aus den Bereichen des Arzt- und Medizinrechts spezialisiert.

Die Gestaltung von Kooperationen im Gesundheitswesen zählt gleichermaßen zu unseren Aufgaben wie die Begleitung von Praxisgründungen – abgaben – und übernahmen. Ziel ist es Ihre Kooperation auf einer soliden vertraglichen Grundlage bei sich stetig ändernden Rahmenbedingungen zum Erfolg zu führen.

Anwaltskanzlei Meinhardt: Arzt-, Arbeits,- Krankenhausrecht · Telefon: 0221 - 941 64 30 · Theresienstr. 56 · 50931 Köln